Um den besonderen Gefahrensituationen im Baugewerbe zu begegnen und die Gesundheit aller Beschäftigten auf Baustellen zu schützen, wurde im Juli 1998 die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) in Kraft gesetzt. Durch diese sollen die Unfall- und Gesundheitsrisiken frühzeitig erkannt und rechtzeitig beseitigt werden und damit zu einer wesentlichen Verbesserung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen beitragen.
"Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist vom Bauherrn, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens, für Baustellen zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden. Der Koordinator hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV)." zitiert aus: www.wikipedia.de
Als SiGeKo-Beauftragter stehen wir Ihnen als Sicherheitsingenieur, bei der Erfüllung Ihrer Pflichten nach Baustellenverordnung, mit
umfassenden Erfahrungen aus der täglichen Praxis beratend zur Seite.
Wir nehmen unsere Aufgabe, Bauherren, Architekten, Planer und ausführende Baubetriebe bei ihrer Einbindung von Sicherheits- und
Gesundheitsschutzaspekten in den verschiedenen Bauphasen zu unterstützen und zu beraten, sehr ernst.
Wir sichern die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze lt. §4 des Arbeitsschutzgesetzes und bewirken in Planungs- und Ausführungsphase die
Verbesserung der Sicherheit und den Schutz der Gesundheit auf Baustellen.